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Kirchliches Amtsblatt Hannover
(Nr. 11/2005) Kur- und Urlauberseelsorge-Dienst 2006Hannover, den 31. Oktober 2005 Auf Antrag können auch im Jahre 2006 Pastorinnen und Pastoren mit den im Anhang zu dieser Nummer des Kirchlichen Amtsblattes ausgeschriebenen Diensten beauftragt werden. Ruheständler können in der Regel bis zum 70. Lebensjahr für diesen Dienst eingesetzt werden. Bewerbungen (mit dem Formblatt) bitten wir bis spätestens zum 1. März 2006 — nach vorheriger Rücksprache mit dem zuständigen Pfarramt des Einsatzortes und mit dem jeweiligen regionalen Arbeitskreis "Kirche im Tourismus" - auf dem Dienstweg an das Landeskirchenamt zu richten. Eine Beauftragungszeit muss mindestens 14 Tage umfassen. Für die Beauftragung gilt im Einzelnen folgendes:
Sollten Diakoninnen und Diakone oder Kantorinnen und Kantoren an einer Mitarbeit in der Kur- und Urlauberseelsorge in den ausgeschriebenen Orten interessiert sein, so ist nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen regionalen Arbeitskreis eine Bewerbung an das Landeskirchenamt möglich. Für den Dienst am Einsatzort gelten die oben genannten Bestimmungen mit Ausnahme der Urlaubsregelungen, die mit dem jeweiligen Anstellungsträger zu klären sind. Das Landeskirchenamt |
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Mögliche Einsatzorte für Kurprediger und Kurpredigerinnen Dokumente zum Download |
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